AGB Frankfurt als pdf herunterladen
AGB Bad Vilbel als pdf herunterladen
Der Unterricht findet in geschlossenen Kursen statt. Fremde haben keinen Zutritt. Zu Veranstaltungen in den Räumen der Tanzschule dürfen Gäste und Freunde mitgebracht werden; die entsprechenden Eintrittspreise sind im Kursplan ausgewiesen.
Eine besondere Kleidung ist in unseren Unterrichtsstunden nicht erforderlich. Wir bitten aber um jene selbstverständliche Sorgfalt, die Geselligkeit im Rahmen von Tanzstunden anzeigt. Das Mitbringen von Speisen und Getränken bitten wir zu unterlassen.
Die Preise und Honorare verstehen sich pro Person (soweit nicht anders angegeben). Die gesetzliche MwSt und die GEMA-Gebühren sind im Preis enthalten.
Die Anmeldung verpflichtet Sie zur Zahlung des gesamten Honorars. Die Kursgebühr ist spätestens am ersten Unterrichtstag zu bezahlen (bar, Überweisung, ). Bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Kursbeginn erheben wir eine Stornogebühr von € 15,– pro Person. Der Rücktritt muß – auch zu Ihrer eigenen Sicherheit – schriftlich erfolgen. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird das Honorar in voller Höhe fällig. In besonderen Fällen erteilen wir eine Gutschrift auf einen späteren Kurs. Versäumte Stunden können nach Möglichkeit in Parallelkursen nachgeholt werden. Rückzahlungen – auch teilweise – sind nicht möglich. Für alle Kurse, die monatlich abgerechnet werden, beachten Sie bitte die Hinweise weiter unten.
Organisation
Die Festlegung des Stundenplans, des Kursortes, der Termine und der Kursinhalte, sowie die Auswahl der Tanzlehrer(innen) obliegt ausschließlich der Tanzschule. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Kursstufe oder auf einen bestimmten Tanzlehrer. Den Anweisungen der Tanzschule und deren Beauftragten und Mitarbeitern ist Folge zu leisten. Die Tanzschule ist nicht verpflichtet dem Vertragspartner einen Tanzpartner zur Verfügung zu stellen.
Haftung
Der Vertragspartner betritt die Räume der Tanzschule und tanzt dort auf eigene Gefahr. Die Haftung der Tanzschule für Personen- und Sachschäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Garderobe wird keine Haftung übernommen. Schadensersatzansprüche gegen die Tanzschule verjähren innerhalb von zwei Jahren ab Kenntnis der jeweils anderen Vertragspartei von dem schadensauslösenden Ereignis.
Datenschutz
Die persönlichen Daten des Vertragspartners werden auf einer betriebsinternen EDV-Anlage der Tanzschule gespeichert und gesichert. Entsprechend der Regelungen des BDSG wird die Tanzschule die Daten nur für betriebsinterne Zwecke verwenden und diese keinem Dritten zugänglich machen.
Schriftformerfordernis
Nebenabreden, Vertragsänderungen und/oder –ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform Das Schriftformerfordernis kann nicht abbedungen werden.
Bildrechte
Sollte das TanzCentrum Bäppler-Wolf auf Veranstaltungen im eigenen Haus oder bei auswärtigen Veranstaltungen Bild- oder Tonaufnahmen machen oder jemanden damit beauftragen, so treten Sie Ihr persönliches Recht auf das eigene Bild mit der Anmeldung an die Tanzschule ab. Sie erklären sich damit einverstanden, dass diese auch auf der Homepage oder anderen Werbematerialien der Tanzschule verwendet werden dürfen. Wenn Sie diesem Abtretungsrecht widersprechen möchten, genügt eine formlose Mitteilung an das TanzCentrum Bäppler-Wolf.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelnen Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind von den Vertragsparteien durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem Willen der Parteien am ehesten entsprechen und dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am nächsten kommen.
Kurse mit monatlicher Abrechnung – (z.B. Clubtanz-Programm)
I. Vertrag/Kündigung/Rücktritt
Mit Unterzeichnung der Anmeldung bzw. der Anmeldung über Internet kommt der Vertrag zwischen dem Anmeldenden und des TanzCentrum Bäppler-Wolf/der Clubtanzschule GmbH zustande. Bestandteil dieses Vertrages sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Hausordnung der Tanzschule. Der Vertrag ist personenbezogen und nicht übertragbar. Die Tanzschule garantiert für die Clubs 34 Unterrichts-Wochen pro Jahr. Die Betriebsferien richten sich nach den hessischen Schulferien. An gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.
Der Vertragspartner ist zur Zahlung des vereinbarten Honorars während der gesamten Laufzeit des Vertrages verpflichtet. Der Vertrag verlängert sich um die Laufzeit des Erstvertrages, wenn er nicht vor Ablauf des Vertragszeitraums unter Einhaltung der nachstehend näher bezeichneten Fristen schriftlich gekündigt wird. Diese sind :
– bei einer Vertragsdauer bis zu 3 Monaten vier Wochen
– bei einer Vertragslaufzeit von 6 Monaten sechs Wochen
– bei einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten acht Wochen
Die Kündigung wird wirksam mit Zugang bei der Tanzschule.
Der Rücktritt von diesem Vertrag ist ausgeschlossen. Das gesetzliche Rücktrittsrecht bleibt von dieser Regelung unberührt. Im Falle der vorzeitigen Kündigung wird das für die gesamte Vertragslaufzeit zu zahlende Resthonorar in einer Summe fällig, abzüglich ersparter Aufwendungen in Höhe von 30 %. Im Falle einer Erhöhung der Clubgebühr gem. Ziff. II ist der Vertragspartner berechtigt den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zu kündigen.
II. Zahlung/Verzug
Alle umseitig, im Prospekt oder im Internet ausgewiesenen Preise verstehen sich pro Person und beinhalten die derzeit gültige gesetzliche Umsatzsteuer und die GEMA-Gebühren. Die Begleichung der Club-Gebühren erfolgt bargeldlos. Die Gebühren sind jeweils bis spätestens zum 15. des laufenden Monats fällig und zahlbar. Der Vertragspartner verpflichtet sich, TanzCentrum Bäppler-Wolf/der Club-Tanzschule eine Einzugsermächtigung von seinem Girokonto zu erteilen. Die Einzugsermächtigung ist widerruflich. Im Falle von Rücklastschriften ist der Vertragspartner verpflichtet, TanzCentrum Bäppler-Wolf/der Club-Tanzschule den hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen. Unabhängig von einem weitergehenden Schaden sind dies in jedem Fall die Bankgebühren für die Rücklastschrift und eine pauschale Bearbeitungsgebühr zur Abgeltung des Verwaltungs-Mehraufwandes in Höhe von € 10,00.
Kursgebühren für Sonderkurse (Wochenend-Workshops) sind spätestens 3 Arbeitstage vor der ersten Unterrichtsstunde zu entrichten. Die Clubtanzschule kann die Teilnahme des Vertragspartners am angemeldeten Sonderkurs vom vorherigen Eingang der Kursgebühren abhängig machen. Kommt der Vertragspartner mit der Zahlung der vereinbarten Club-Gebühren mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen in Verzug, ist die Clubtanzschule berechtigt den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Für diesen Fall ist der Vertragspartner verpflichtet das bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit vereinbarte Honorar abzüglich ersparter Aufwendungen in Höhe von 30 % als Schadensersatz an die Clubtanzschule zu zahlen. Der sich errechnende Betrag ist sofort fällig. Weitergehende Schadensersatzansprüche aufgrund des Verzuges bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Die Club-Tanzschule behält sich vor, die monatlichen Pauschalpreise wirtschaftlichen Veränderungen innerhalb der Tanzschule anzupassen. Dies gilt insbesondere für den, daß sich Raum-, Nebenkosten und oder Personalkosten erhöhen. In diesem Falle hat der Vertragspartner ein Sonderkündigungsrecht gem. Ziff. I.